Informationen


Informationen zur Datenschutzgrundverordnung 

Seit Mai ist die Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten. Wir möchten Sie deshalb informieren:

Sie haben Anfang des Schuljahres dem Elternverein des BRG Hamerlingstraße über die Klassenelternvertreter Ihre Daten - Klasse, Name des Kindes und der Eltern, Ihre E-Mail-Adresse und tw. Ihre Telefonnummer bekanntgegeben.

Der Klassenelternvertreter speichert diese Daten und verwendet sie nur zur Information über Klassen- und Schulspezifische Belange. Der Vorstand des Elternvereins erhält die Daten für die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge und Direktunterstützungen, sowie für den Versand von wichtigen Informationen (z.B. SGA Termine, Elterntreffen, Schulveranstaltungen) an die Klassenelternvertreter (per E-Mail) .

Selbstverständlich werden Ihre Daten an niemandem weitergegeben. Nach Erhalt der neuen Schülerdaten werden die Daten der ausgetretenen Schüler gelöscht.

Im Kapitel 3 der DSGVO in den Paragraphen 12 bis 23 finden sich die Rechte der betroffenen Person, d.h. Ihre Rechte. Sie haben unter anderem jederzeit das Recht auf

  • Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten
  • Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten
  • Erhalt der personenbezogenen Daten
  • Widerspruch

Verantwortlich im Sinne der DSGVO ist der Elternverein des BRG Hamerlingstraße. Der Elternverein ist unter elternverein@brghamerling.at oder über das Kontaktformular auf der Homepage erreichbar.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Rechte und Pflichten des Elternvereins (übernommen vom Landesverband der Elternvereine, gekürzt)

Recht auf Information Mitglieder des Elternvereins können Einblick in Erlässe nehmen und haben das Recht auf Information über das Schulgeschehen.

Recht auf Anhörung Der EV kann der Schulleitung und dem Klassenvorstand Vorschläge, Wünsche und Beschwerden mitteilen

Recht auf Mitbestimmung und Mitsprache bei päd. Konferenzen dürfen die gewählten Klassenelternvertreter teilnehmen. Mitglieder des Elternvereines, auch nicht der/die Vorsitzende haben nicht automatisch das Recht daran teilnehmen zu können, außer sie sind Klassenelternvertreter (Siehe auch SchUG § 57 Abs. 5 und SchUG § 61 Abs. 2.)

Entsendungs- u. Vorschlagsrecht der Elternverein hat das Recht auf Entsendung von Vertretern der Erziehungsberechtigten in den Schulgemeinschaftsausschuss.

Wahrnehmung der Aufgaben des Elternvereines gemäß § 63 SchUG (u. a. Abgabe von Vorschlägen, Wünschen, Beschwerden und Stellungnahmen an der Schule).

Entsendung der Vertreter der Erziehungsberechtigten in den SGA.

Aktive Mitwirkung an der Partnerschaft zwischen Eltern, Schülern und Schule.

Unterstützung der Eltern bei der Geltendmachung der ihnen nach dem SchUG zustehenden Rechte.

Unterstützung der Klassenelternvertreter und Elternvertreter im Schulgemeinschaftsausschuss 

Förderung des Unterrichts durch enge Zusammenarbeit mit den Lehrern

Wahrnehmung der Elterninteressen in Bezug auf Schulwegsicherung sowie die Förderung zur Errichtung und Einrichtung von Sport- und Spielplätzen sowie Turnhallen usw.

Wahrnehmung der Elterninteressen hinsichtlich der Schulbahn- und Berufsberatung.

Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schüler (unter Ausschluss jeder regelmäßigen Fürsorgetätigkeit).

Wahrung des Erziehungsrechtes der Eltern

Unterstützung der im § 2 SchOG normierten Miterziehungsaufgaben der Schule unter Wahrung des primären Erziehungsrechtes der Eltern.

Förderung positiver Erziehungseinflüsse (z.B. Errichtung von Schulbibliotheken, Unterstützung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendschutzes) und

Abwehr negativer Einflüsse (Brutalität, Rauschgift, Alkoholmißbrauch, Pornographie, aber auch antidemokratischer Tendenzen usw.).

Wahrnehmung von Möglichkeiten zur Beratung und Weiterbildung der Eltern auf dem Gebiet der Bildung und Erziehung.


Informationen zur Schüler Unfallversicherung

Leistungen aus der Kollektiv Unfallversicherung werden nur ausgezahlt, wenn Sie den Versicherungsbeitrag (der mit dem Elternvereinsbeitrag eingezahlt wird) bis zum 1. Oktober des laufenden Schuljahres eingezahlt haben.

Detailinformationen entnehmen sie bitte der Polizze.


Umfrage unter den Eltern bei der JHV 2022
Danke allen Eltern die sich für die Umfrage Zeit genommen haben. 

Im Wesentlichen fällt auf, dass sowohl Schüler (52%) als auch Eltern (39%) durch den Druck Lernstoff nachzuholen belastet sind. Für 8 der 23 Schüler:innen sehen die Eltern Bedarf an weiteren Förderstunden.

17% der Eltern stufen die psychische Situation ihrer Kinder als belastet oder eher belastet ein. Etwa die Hälfte aller Eltern empfindet die Schulpsychotherapeutin als Unterstützung und ein Viertel gibt an Ihre Hilfe heuer in Anspruch zu nehmen. Die Zufriedenheit mit der Information durch Lehrer und Elternverein ist noch ausbaufähig.

Hier finden sie die genaue Auswertung der Fragebögen:


Tätigkeitsbericht WS 22/23 der Schulpsychotherapeutin

Tätigkeitsbericht Sommer Semester 22/23 der Schulpsychotherapeutin

© 2017 ELternverein des BRG Hamerlingstraße Hamerlingstraße 18, 4020 Linz
Unterstützt von Webnode
Erstellen Sie Ihre Webseite gratis! Diese Website wurde mit Webnode erstellt. Erstellen Sie Ihre eigene Seite noch heute kostenfrei! Los geht´s