Mitgliedsbeitrag

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt € 17,- für 1 Kind; für jedes weitere Kind zusätzlich + € 5,- (Versicherungsbeitrag). Bitte bis zum 15. Oktober des jeweiligen Schuljahres einzahlen.
Elternverein des BRG Hamerlingstraße
IBAN AT29 3400 0000 0137 0550 / BIC(SWIFT) RZOOAT2L
Zusätzliche Spenden sind jederzeit willkommen und helfen uns bei der Erfüllung unserer vielfältigen Aufgaben.
Spind
Es besteht für die Schüler*innen die Verpflichtung, einen verschließbaren Garderobenschrank zum Preis von € 10,- pro Schuljahr zu mieten.

Elternverein des BRG Hamerlingstraße IBAN AT29 3400 0000 0137 0550
Bitte den Namen und die Klasse des Kindes in der Zahlungsreferenz angeben!
Bei Verlust des Spindschlüssels sind € 20,- für den Tausch des Schlosses zu bezahlen und diese werden auch nicht mehr refundiert, wenn das Schloss bereits getauscht wurde.
Unterstützung
Der Elternverein kann grundsätzlich nur Mitglieder finanziell unterstützen.
Um Mitglied zu werden zahlen Sie bitte den Mitgliedsbeitrag bis zum 15. Oktober des jeweiligen Schuljahres ein.
Der
EV gewährt einen Zuschuss zu Schulveranstaltungen von max. 50%, um die Teilnahme bedürftiger Schüler*innen zu ermöglichen. Um
diesen in Anspruch zu nehmen, suchen Sie bitte das Gespräch mit dem*der
Klassenlehrer*in oder dem*der Lehrer*in, welche*r die Veranstaltung
leitet oder wenden Sie sich mittels Formular direkt an den
Elternverein.
Der Elternverein bevorzugt den zu fördernden Betrag direkt an den*die Veranstalter*in zu bezahlen. Aus diesem Grund ersuchen wir Sie, den Förderantrag so bald wie möglich (vor der Veranstaltung!) zu stellen und den Zugangscode von edu.PAY anzugeben.
Schüler Unfallversicherung
Leistungen aus der Kollektiv Unfallversicherung werden nur ausgezahlt, wenn Sie den Versicherungsbeitrag (der mit dem Elternvereinsbeitrag eingezahlt wird) bis zum 1. Oktober des laufenden Schuljahres eingezahlt haben.
Detailinformationen entnehmen sie bitte der Polizze.
Vereinsstatuten
Rechte und Pflichten des Elternvereins (übernommen vom Landesverband der Elternvereine, gekürzt)
Recht auf Information Mitglieder des Elternvereins können Einblick in Erlässe nehmen und haben das Recht auf Information über das Schulgeschehen.
Recht auf Anhörung Der EV kann der Schulleitung und dem Klassenvorstand Vorschläge, Wünsche und Beschwerden mitteilen
Recht auf Mitbestimmung und Mitsprache bei päd. Konferenzen dürfen die gewählten Klassenelternvertreter teilnehmen. Mitglieder des Elternvereines, auch nicht der/die Vorsitzende haben nicht automatisch das Recht daran teilnehmen zu können, außer sie sind Klassenelternvertreter (Siehe auch SchUG § 57 Abs. 5 und SchUG § 61 Abs. 2.)
Entsendungs- u. Vorschlagsrecht der Elternverein hat das Recht auf Entsendung von Vertretern der Erziehungsberechtigten in den Schulgemeinschaftsausschuss.
Wahrnehmung der Aufgaben des Elternvereines gemäß § 63 SchUG (u. a. Abgabe von Vorschlägen, Wünschen, Beschwerden und Stellungnahmen an der Schule).
Entsendung der Vertreter der Erziehungsberechtigten in den SGA.
Aktive Mitwirkung an der Partnerschaft zwischen Eltern, Schülern und Schule.
Unterstützung der Eltern bei der Geltendmachung der ihnen nach dem SchUG zustehenden Rechte.
Unterstützung der Klassenelternvertreter und Elternvertreter im Schulgemeinschaftsausschuss
Förderung des Unterrichts durch enge Zusammenarbeit mit den Lehrern
Wahrnehmung der Elterninteressen in Bezug auf Schulwegsicherung sowie die Förderung zur Errichtung und Einrichtung von Sport- und Spielplätzen sowie Turnhallen usw.
Wahrnehmung der Elterninteressen hinsichtlich der Schulbahn- und Berufsberatung.
Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schüler (unter Ausschluss jeder regelmäßigen Fürsorgetätigkeit).
Wahrung des Erziehungsrechtes der Eltern
Unterstützung der im § 2 SchOG normierten Miterziehungsaufgaben der Schule unter Wahrung des primären Erziehungsrechtes der Eltern.
Förderung positiver Erziehungseinflüsse (z.B. Errichtung von Schulbibliotheken, Unterstützung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendschutzes) und
Abwehr negativer Einflüsse (Brutalität, Rauschgift, Alkoholmißbrauch, Pornographie, aber auch antidemokratischer Tendenzen usw.).
Wahrnehmung von Möglichkeiten zur Beratung und Weiterbildung der Eltern auf dem Gebiet der Bildung und Erziehung.
Umfrage unter den Eltern bei der JHV 2022
Im Wesentlichen fällt auf, dass sowohl Schüler (52%) als auch Eltern (39%) durch den Druck Lernstoff nachzuholen belastet sind.
Für 8 der 23 Schüler*innen sehen die Eltern Bedarf an weiteren Förderstunden.
17% der Eltern stufen die psychische Situation ihrer Kinder als belastet oder eher belastet ein.
Etwa die Hälfte aller Eltern empfindet die Schulpsychotherapeutin als Unterstützung und ein Viertel gibt an, Ihre Hilfe heuer in Anspruch zu nehmen.
Die Zufriedenheit mit der Information durch Lehrer und Elternverein ist noch ausbaufähig.
Unter Downloads finden Sie die genaue Auswertung der Fragebögen.